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Dr. med. Steffen Gauß
Facharzt für Allgemeinmedizin
Tätigkeitsschwerpunkte:
Anthroposophische Medizin
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Neuigkeiten
Anstieg von Keuchhustenfällen im Landkreis Biberach
Anstieg der Keuchhusten-Fälle – Säuglinge besonders gefährdet
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02.07.2024
Nach einigen Jahren begrenzter Verbreitung, insbesondere während der COVID-19-Pandemie, verzeichnet das Gesundheitsamt Biberach aktuell einen deutlichen Anstieg von Keuchhusten-Erkrankungen.
Waren es im vergangenen Jahr bis Mitte Juni insgesamt nur sieben Meldungen, wurden im aktuellen Jahr im gleichen Zeitraum 40 Fälle gemeldet. In ganz Baden-Württemberg wurden bis Mitte Juni insgesamt 4536 Keuchhusten-Fälle registriert. Landesweit liegt die Zahl der gemeldeten Erkrankungen im Vergleich zum Vorjahr damit mehr als vierzehnfach höher.
Keuchhusten ist eine hoch ansteckende Erkrankung der Atemwege, die durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht wird. Die Erreger werden durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Nießen oder Sprechen von Mensch zu Mensch verbreitet.
Besondere Gefahr für Neugeborene und Kinder im ersten Lebensjahr
Die Erkrankung zeigt sich typischerweise durch krampfartige Hustenanfälle, begleitet von keuchendem Ziehen der Luft beim Einatmen. Der Husten kann mehrere Wochen bis Monate anhalten. Besonders gefährdet sind Neugeborene und Kinder im ersten Lebensjahr, bei denen die Hustenanfälle im schlimmsten Fall zu Atemnot und zum Ersticken führen können. Auch ältere und immungeschwächte Menschen sind gefährdet.
Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt daher, Säuglinge bereits mit zwei Monaten zum ersten Mal gegen Keuchhusten zu impfen. Danach folgen zwei weitere Impfungen im Alter von vier und elf Monaten. Weitere Auffrischungsimpfungen werden mit fünf bis sechs Jahren und zwischen neun und 17 Jahren empfohlen. Bei Erwachsenen rät die Impfkommission, die nächste Tetanus-Diphtherie-Impfung mit einer Keuchhusten-Auffrischung zu kombinieren.
„Gerade im Erwachsenenalter wird diese Auffrischungsimpfung aber gerne vergessen“, sagt Dr. Konstanze Nickolaus, stellvertretende Leiterin des Sachgebiets Infektionsschutz im Kreisgesundheitsamt Biberach. „Es empfiehlt sich daher, den eigenen Impfschutz zu überprüfen und die Auffrischungsimpfung gegebenenfalls nachzuholen, insbesondere dann, wenn Kontakt zu Säuglingen oder immungeschwächten Menschen besteht oder erwartet wird.“
*Text des Gesundheitsamtes Biberach
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